Prüfpflicht
Tankanlagen über 10.000 l ( in Bayern) bzw. 1.000 l (in Baden-Würtemberg) und alle Erdtanks unterliegen einer 5jährigen, in Wasserschutzgebieten sogar einer 2jährigen Prüfpflicht.
Das heißt für Sie, es muß ein amtlicher Sachverständiger bestellt werden, der diese Prüfung Ihrer Tankanlage durchführt.
Versäumen sie diese Pflicht, erhalten sie von der zuständigen Behörde eine Aufforderung hierzu, die bis zum Bußgeld führen kann.
Diese Sachverständigenprüfung bieten wir Ihnen gerne zum Pauschalpreis mit vorheriger Besichtigung Ihrer Tankanlage an.
Dies hat für Sie den Vorteil, bei eventuellen Mängeln an Ihrer Anlage, sparen Sie sich die Kosten einer Nachprüfung durch den Sachverständigen.
Die Mängel werden von uns vor der Prüfung behoben.
= Kostenersparnis